Stromkosten als Vermieter senken: 7-Punkte-Checkliste (2026)


Vermieter prüft mit einem Tablet die Stromzähler im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses.

Strom gehört zu den laufenden Kosten, die im Alltag leicht aus dem Blick geraten. Gerade Vermieter sollten ihre Stromverträge jedoch regelmäßig überprüfen. Schon kleine Preisunterschiede können sich über ein Jahr bemerkbar machen – insbesondere bei größeren Wohnanlagen oder mehreren vermieteten Objekten.

Dabei geht es nicht nur darum, den vermeintlich günstigsten Tarif zu finden. Auch Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und die tatsächlichen Verbrauchsdaten sollten berücksichtigt werden.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen 7 Punkte, die Vermieter bei ihrem Stromvertrag regelmäßig prüfen sollten.


1. Wie hoch ist der tatsächliche Stromverbrauch?

Der erste Schritt ist ganz einfach: Schauen Sie sich Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch an.

Für einen Vergleich benötigen Sie in der Regel:

  • Ihre Postleitzahl
  • den bisherigen Jahresverbrauch in kWh
  • gegebenenfalls die Angaben aus Ihrer letzten Stromabrechnung

Verwenden Sie möglichst den tatsächlichen Verbrauch des vergangenen Abrechnungsjahres und nicht einfach eine Schätzung.

Tipp: Bewahren Sie Ihre letzte Stromabrechnung auf. Dort finden Sie normalerweise die wichtigsten Angaben, die Sie für einen Tarifvergleich benötigen.

2. Wie hoch sind Arbeitspreis und Grundpreis?


Der Strompreis besteht nicht nur aus einem einzigen Betrag.

Wichtig sind insbesondere:

Arbeitspreis: Dieser wird pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet.

Grundpreis: Dieser fällt unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch an.

Ein Tarif mit einem besonders niedrigen Arbeitspreis muss deshalb nicht automatisch für jeden Haushalt günstiger sein. Entscheidend ist immer die Kombination aus Verbrauch, Arbeitspreis und Grundpreis.

Bei Gebäuden mit eigener Heizungsanlage – etwa Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen – gibt es häufig separate Sondertarife mit eigenem Arbeits- und Grundpreis. Diese sollten getrennt vom allgemeinen Haushaltsstrom geprüft werden, da sie oft eigenen Vertragsbedingungen unterliegen.


3. Ist Ihr aktueller Vertrag noch günstig?

Viele Menschen wechseln ihren Stromtarif jahrelang nicht.

Das bedeutet nicht automatisch, dass der bestehende Vertrag schlecht ist. Allerdings können sich Preise und Tarifangebote verändern. Deshalb kann es sinnvoll sein, regelmäßig zu prüfen, welche Tarife aktuell verfügbar sind.

Ein Vergleich kann Ihnen dabei helfen, Ihren bestehenden Tarif mit anderen Angeboten gegenüberzustellen.

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4. Wie lange läuft der Vertrag noch?

Schauen Sie in Ihren aktuellen Vertrag und prüfen Sie:

  • Vertragslaufzeit
  • Kündigungsfrist
  • möglichen Verlängerungszeitraum
  • Zeitpunkt des nächsten möglichen Wechsels

Das ist besonders wichtig, wenn Sie einen Anbieterwechsel planen.

Warten Sie mit der Prüfung nicht unbedingt bis kurz vor Ablauf des Vertrages. Wenn Sie frühzeitig wissen, wann eine Kündigung möglich ist, können Sie in Ruhe verschiedene Angebote vergleichen.


5. Gibt es eine Preisgarantie?

Bei vielen Stromtarifen wird mit einer Preisgarantie geworben.

Hier sollten Sie genauer hinschauen.

Entscheidend ist, welche Preisbestandteile tatsächlich von der Preisgarantie umfasst sind und wie lange sie gilt.

Eine Preisgarantie sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Lesen Sie die konkreten Tarifbedingungen und vergleichen Sie die Angebote möglichst auf einer einheitlichen Grundlage.


6. Vorsicht bei Boni und Neukundenrabatten

Manche Stromtarife wirken auf den ersten Blick besonders günstig, weil ein Bonus eingerechnet wird.

Das kann den ersten Jahrespreis deutlich senken.

Für einen sinnvollen Vergleich sollten Sie deshalb prüfen:

  • Wie hoch ist der reguläre Preis?
  • Gibt es einen Neukundenbonus?
  • Wann wird der Bonus ausgezahlt?
  • Gilt der Bonus nur unter bestimmten Voraussetzungen?
  • Wie hoch sind die Kosten nach Ablauf des ersten Vertragsjahres?

Ein Tarif sollte nicht allein deshalb gewählt werden, weil er im ersten Jahr durch einen Bonus besonders günstig erscheint.


7. Prüfen Sie, wer den Stromvertrag überhaupt bezahlt

Für Vermieter ist dieser Punkt besonders wichtig.

Nicht jeder Stromverbrauch eines Gebäudes gehört automatisch zu den Betriebskosten.

Bei einer vermieteten Wohnung hat der Mieter grundsätzlich seinen eigenen Stromverbrauch und schließt hierfür normalerweise selbst einen Stromvertrag ab.

Anders kann es beispielsweise bei Strom für gemeinschaftlich genutzte Bereiche sein. Dazu können – je nach Gebäude – beispielsweise gehören:

  • Beleuchtung des Treppenhauses
  • Kellerbeleuchtung
  • Außenbeleuchtung
  • Strom für gemeinschaftliche technische Anlagen

Rechtsgrundlage für die Umlage solcher Kosten bilden § 556 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Hier sollte genau geprüft werden, welcher Verbrauch betroffen ist und wie die Kosten behandelt werden.

Wichtig: Nicht jeder Stromverbrauch darf einfach über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden. Entscheidend sind die konkreten rechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen.

Hinweis für Vermieter mit PV-Anlage: Wer Solarstrom vom eigenen Dach an Mieter liefert (Mieterstrom-Modell), unterliegt gesonderten Regelungen nach dem Mieterstromgesetz. Das ist ein eigenes, umfangreicheres Thema, das einen separaten Beitrag verdient.


Wie oft sollten Vermieter den Stromtarif prüfen?

Eine jährliche Überprüfung ist ein sinnvoller Ansatz.

Sie müssen nicht jedes Jahr automatisch den Anbieter wechseln. Es reicht zunächst, den bestehenden Vertrag mit den aktuell verfügbaren Angeboten zu vergleichen.

Eine einfache Erinnerung kann dabei helfen:

Einmal jährlich prüfen:
☐ letzte Stromabrechnung bereitlegen
☐ Jahresverbrauch kontrollieren
☐ Arbeitspreis prüfen
☐ Grundpreis prüfen
☐ Vertragslaufzeit kontrollieren
☐ Kündigungsfrist prüfen
☐ Preisgarantie prüfen
☐ Boni und Bedingungen vergleichen
☐ aktuellen Tarif mit anderen Angeboten vergleichen


Sonderfall Wärmepumpenstrom: Eigene Tarife und Zähler nutzen

Betreiben Sie in Ihrer Mietimmobilie eine Wärmepumpe, fällt der Stromverbrauch für die Heizung meist deutlich höher aus als der normale Haushaltsstrom. Hier sollten Sie keinesfalls den normalen Haushaltsstromtarif nutzen.

Worauf Vermieter bei Wärmepumpen achten sollten:

• Eigener Zähler erforderlich: Um spezielle Wärmepumpentarife (Heizstrom) nutzen zu können, ist in der Regel ein separater Stromzähler oder eine sogenannte Kaskadenschaltung verbaut. • Günstigere Netzentgelte nutzen: Energieversorger bieten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (nach § 14a EnWG) oft reduzierte Netzentgelte an. Dadurch ist der Arbeitspreis pro Kilowattstunde beim Wärmepumpenstrom meist spürbar günstiger als beim normalen Haushaltsstrom. • HT/NT-Zeiten beachten: Prüfen Sie, ob Ihr Zähler Haupt- und Nebentarifzeiten (HT/NT) unterscheidet. Viele Wärmepumpentarife bieten nachts günstigere Konditionen. • Eigenen Tarifvergleich machen: Heizstrom lässt sich ebenfalls gezielt über Vergleichsrechner gegenüberstellen – halten Sie dafür die Verbrauchsdaten aus der letzten Abrechnung der Heizung bereit.

Hinweis für die Abrechnung: Die Stromkosten der Wärmepumpe gehören zu den Betriebskosten der Heizungsanlage. Sie werden nicht über den allgemeinen Stromvertrag, sondern im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.

Fazit

Als Vermieter lohnt es sich, die eigenen Stromkosten regelmäßig zu überprüfen. Dabei sollte nicht ausschließlich der günstigste Preis im ersten Vertragsjahr berücksichtigt werden.

Wichtiger ist ein Gesamtvergleich aus Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und möglichen Boni.

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Häufige Fragen zum Stromvergleich

Muss ich als Vermieter den Strom meiner Mieter bezahlen?
Normalerweise schließt der Mieter für den Stromverbrauch innerhalb seiner Wohnung selbst einen Stromvertrag ab. Für gemeinschaftlich genutzte Bereiche gelten andere Voraussetzungen (§ 556 BGB, BetrKV).

Muss ich jedes Jahr den Stromanbieter wechseln?
Nein. Ein Vergleich bedeutet nicht automatisch, dass Sie wechseln müssen. Sie können zunächst prüfen, ob Ihr bestehender Tarif noch zu Ihrem Bedarf passt.

Was ist wichtiger: Grundpreis oder Arbeitspreis?
Das hängt vom tatsächlichen Stromverbrauch ab. Bei einem niedrigen Verbrauch kann der Grundpreis stärker ins Gewicht fallen, bei einem höheren Verbrauch ist der Arbeitspreis besonders relevant.

Sind Stromtarife mit Bonus immer günstiger?
Nein. Ein Bonus kann den Preis im ersten Jahr reduzieren. Deshalb sollten Sie auch betrachten, welche Kosten nach dem Bonus beziehungsweise im weiteren Vertragsverlauf entstehen.

Welche Angaben brauche ich für einen Stromvergleich?
In der Regel benötigen Sie Ihre Postleitzahl und Ihren jährlichen Stromverbrauch. Den Verbrauch finden Sie normalerweise auf Ihrer letzten Stromabrechnung.


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