Ein Mietvertrag ist das Fundament eines jeden Mietverhältnisses. Er regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter und sorgt für Klarheit. Doch beim Aufsetzen eines Mietvertrags lauern viele Stolperfallen. Unwirksame Klauseln oder fehlende Pflichtangaben können im Streitfall teuer werden und zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Angaben zwingend in einen Mietvertrag gehören und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

Die rechtliche Grundlage: Was ist ein Mietvertrag?
Gemäß § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird der Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren . Im Gegenzug ist der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete zu entrichten.
Interessanterweise ist in Deutschland die Form eines Mietvertrags nicht zwingend vorgeschrieben. Ein Mietvertrag kann theoretisch auch mündlich geschlossen werden. Allerdings gilt nach § 550 BGB: Wird ein Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit . In der Praxis ist ein schriftlicher Vertrag dringend zu empfehlen, um Beweisprobleme zu vermeiden.
Zwingende Pflichtangaben im Mietvertrag
Damit ein Mietvertrag rechtlich bindend und eindeutig ist, müssen bestimmte Kernpunkte (die sogenannten essentialia negotii) zwingend enthalten sein. Fehlen diese, kommt unter Umständen gar kein wirksamer Vertrag zustande.
| Pflichtangabe | Beschreibung |
| Vertragsparteien | Vollständige Namen und Anschriften aller Mieter und Vermieter. Bei mehreren Mietern (z.B. WGs) sollten alle als Hauptmieter aufgeführt werden, da sie dann gesamtschuldnerisch haften. |
| Mietobjekt | Genaue Bezeichnung der Mietsache (Adresse, Stockwerk, Wohnungsnummer) sowie aller mitvermieteten Räume (Keller, Dachboden, Garage) und Gegenstände (z.B. Einbauküche). |
| Mietbeginn und Dauer | Das genaue Datum des Mietbeginns. Bei befristeten Verträgen (Zeitmietverträgen) muss zudem das Enddatum und ein gesetzlich anerkannter Befristungsgrund (z.B. Eigenbedarf) angegeben werden. |
| Mietzins (Miete) | Die genaue Höhe der Grundmiete (Kaltmiete). |
Nebenkosten und Kaution
Neben der Kaltmiete sollten auch die Nebenkosten (Betriebskosten) klar geregelt sein. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass der Mieter die Betriebskosten trägt, sind diese mit der Kaltmiete abgegolten.
Auch die Mietkaution ist keine gesetzliche Pflicht, sondern muss vertraglich vereinbart werden. Gemäß § 551 BGB darf die Kaution höchstens das Dreifache der monatlichen Kaltmiete betragen . Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten, wobei die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.
Der Energieausweis: Eine wichtige Pflicht
Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gibt es strenge Vorgaben bezüglich des Energieausweises. Vermieter sind verpflichtet, potenziellen Mietern spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorzulegen und diesen nach Abschluss des Mietvertrags unverzüglich zu übergeben . In Immobilienanzeigen müssen zudem bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis (z.B. Art des Ausweises, Endenergiebedarf) genannt werden.
Häufige Fehler und unwirksame Klauseln
Viele Formularmietverträge enthalten Klauseln, die den Mieter unangemessen benachteiligen und daher nach § 307 BGB unwirksam sind. Ist eine Klausel unwirksam, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung – was oft zum Nachteil des Vermieters ist.
1. Schönheitsreparaturen: Starre Fristen
Ein klassischer Streitpunkt sind die Schönheitsreparaturen. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung zuständig, er kann diese Pflicht jedoch im Mietvertrag auf den Mieter übertragen.
Der Fehler: Viele Verträge enthalten starre Fristenpläne (z.B. „Küche und Bad sind alle 3 Jahre zu streichen“).
Die Rechtslage: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass starre Fristen unwirksam sind, da sie den tatsächlichen Zustand der Wohnung nicht berücksichtigen . Auch Klauseln, die den Mieter verpflichten, die Wohnung bei Auszug in jedem Fall frisch renoviert zu übergeben (Endrenovierungsklausel), sind meist ungültig, insbesondere wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde.
2. Falsche Wohnflächenangaben
Die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag ist ein häufiger Fehlerquell.
Der Fehler: Die tatsächliche Wohnfläche ist kleiner als im Vertrag angegeben.
Die Rechtslage: Früher galt eine Toleranzgrenze von 10 Prozent. Der BGH hat diese Rechtsprechung jedoch geändert. Wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der im Vertrag angegebenen Fläche abweicht, liegt ein Mangel vor, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt . Es empfiehlt sich daher, die Wohnfläche exakt zu berechnen oder Formulierungen wie „ca.-Angaben“ zu verwenden, wobei auch diese rechtlich umstritten sein können.
3. Pauschales Haustierverbot
Der Fehler: Ein generelles Verbot jeglicher Tierhaltung im Mietvertrag.
Die Rechtslage: Ein pauschales Verbot von Haustieren ist unwirksam. Kleintiere (wie Hamster, Fische oder Vögel) dürfen immer gehalten werden, sofern sie keine Störung darstellen. Bei Hunden und Katzen muss im Einzelfall abgewogen werden. Eine Klausel, die die Haltung von Hunden und Katzen von der vorherigen Zustimmung des Vermieters abhängig macht, ist hingegen zulässig.
4. Kleinreparaturklauseln ohne Obergrenze
Vermieter können die Kosten für kleine Instandhaltungsarbeiten (z.B. an Wasserhähnen, Fensterverschlüssen) auf den Mieter abwälzen.
Der Fehler: Die Klausel enthält keine Kostengrenze.
Die Rechtslage: Eine Kleinreparaturklausel ist nur wirksam, wenn sie eine doppelte Obergrenze enthält: Eine Grenze für die einzelne Reparatur (meist ca. 100 bis 120 Euro) und eine jährliche Höchstgrenze (meist 6 bis 8 Prozent der Jahreskaltmiete).
Fazit
Ein rechtssicherer Mietvertrag schützt beide Parteien vor bösen Überraschungen. Vermieter sollten darauf achten, aktuelle und rechtlich geprüfte Vertragsmuster zu verwenden und individuelle Vereinbarungen sorgfältig zu formulieren. Mieter wiederum sollten den Vertrag vor der Unterschrift genau prüfen und bei Zweifeln an bestimmten Klauseln rechtlichen Rat einholen, beispielsweise bei einem Mieterverein.